Gesetz vom 5. November 2024, mit dem das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 2010 geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 2010, LGBl. Nr. 49/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 73/2023, wird wie folgt geändert:
Nach § 27 Abs. 2 wird folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Bei zwischenzeitlichen Änderungen des örtlichen Entwicklungskonzeptes oder des Flächenwidmungsplanes ist die Ersichtlichmachung von Geruchszonen gemäß Abs. 1 oder 2 nicht erforderlich, wenn eine Änderung nur Festlegungen umfasst, die keine Nutzung zu Wohnzwecken ermöglicht.“
Dem § 68a wird folgender Abs. 16 angefügt:
„(16) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 165/2024 tritt § 27 Abs. 2a mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 24. Dezember 2024, in Kraft.“
Dem § 69 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) § 27 Abs. 2a tritt gemäß LGBl. Nr. 165/2024 mit Ablauf des 29. Juni 2027 außer Kraft.“