Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. März 2025, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wird
Auf Grund der Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 89/2024, des Art. 7 Abs. 3 und 4 und des Art. 39 des Landes-Verfassungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 77/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. 110/2022, wird verordnet:
Die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. Nr. 45/2015, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 11/2025, wird wie folgt geändert:
Dem § 14a wird folgender Abs. 24 angefügt:
„(24) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 20/2025 treten in der Anlage die Zuständigkeitsbereiche A) Z 4, Z 5 und Z 8, C) Z 2 sowie die Überschrift des Zuständigkeitsbereichs D) mit 6. März 2025 in Kraft.“
In der Anlage lautet der Zuständigkeitsbereich A) Z 4:
In der Anlage lautet der Zuständigkeitsbereich A) Z 5:
In der Anlage lautet der Zuständigkeitsbereich A) Z 8:
In der Anlage lautet der Zuständigkeitsbereich C) Z 2:
Die Überschrift des Zuständigkeitsbereichs D) lautet: