Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Mai 2024, mit der die Festsetzung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen geändert wird (5. Novelle)
Auf Grund des § 89a Abs. 7a und des § 94a Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/60, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 52/2024, wird verordnet:
Die Verordnung über die Festsetzung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen, LGBl. Nr. 26/2020, in der Fassung LGBl Nr. 117/2023, wird wie folgt geändert:
Dem § 5 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) In der Fassung der Verordnung LGBl. 33/2025 treten die Anlagen 1 und 2 mit dem 28. Mai 2025 in Kraft.“
Anlage 1 lautet:
„TARIF I
Ausmaß der Kosten für die Entfernung von Fahrzeugen (exklusive 20 % MwSt):
€ 240,00
€ 240,00
€ 310,00
€ 520,00
€ 240,00
€ 295,00
€ 295,00
€ 360,00
€ 570,00
€ 295,00
€ 24,00“
Anlage 2 lautet:
„TARIF II
Ausmaß der Kosten der Aufbewahrung von Fahrzeugen pro Kalendertag (exklusive 20 % MwSt):