Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juni 2025 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Landl (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 122/2024, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Landl wird mit Wirkung vom 01. Juli 2025 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im durch einen erniedrigten und geschmälerten schmalen silbernen Wellenbalken von Grün zu Blau geteilten Schild oben der wachsende Steirische Panther, unten im Schildfuß ein silberner dreispitziger Berg, schräggekreuzt belegt mit schwarzem Hammer und schwarzer Hacke.“
§ 2
Die der Gemeinde Landl ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.