Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juni 2025, mit der die StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung 2015 geändert wird
Auf Grund des § 46 Steiermärkisches Behindertengesetz, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 90/2024, wird verordnet:
Die StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung 2015 – LEVO-StBHG 2015, LGBl. Nr. 2/2015, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 151/2024, wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 4 wird der Betrag „28 Euro“ durch den Betrag „29 Euro“ ersetzt.
In § 6 Abs. 1 wird der Betrag „3.000 Euro“ durch den Betrag „3.100 Euro“ ersetzt.
In § 9 Abs. 3 wird der Betrag „71 Euro“ durch den Betrag „74 Euro“ ersetzt.
Dem § 11a wird folgender Abs. 16 angefügt:
„(16) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 42/2025 treten § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und § 9 Abs. 3 sowie die Anlagen 1, 2 und 3 mit 1. Jänner 2025 in Kraft.“