Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Juni 2025, mit der die Steiermärkische Ambulanzgebührenverordnung 2023 geändert wird
Auf Grund des § 79 in Verbindung mit § 75 Abs. 1 und § 77 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 2012, LGBl. Nr. 111/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 123/2024, wird verordnet:
Die Steiermärkische Ambulanzgebührenverordnung 2023, LGBl. Nr. 48/2023, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 112/2024, wird wie folgt geändert:
Dem § 9a wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 44/2025 treten die Anlagen 1 bis 4 mit 1. Juli 2025 in Kraft. Sie sind in der Fassung vor Inkrafttreten der Verordnung LGBl. Nr. 44/2025 auf Ambulanzleistungen, die bis zum 30. Juni 2025 erbracht wurden, weiterhin anzuwenden.“