Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Thörl (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag) | Omnilex
LGBLA_ST_20250820_60•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Thörl (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Thörl (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)
LGBLA_ST_20250820_60Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Thörl (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)Gazette20.08.2025
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. August 2025 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Thörl (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 122/2024, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag gelegenen Marktgemeinde Thörl wird mit Wirkung vom 01. September 2025 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild ein silberner dreispitziger, mit der mittleren Spitze an den oberen Schildrand stoßender Berg, darin über einem Lindenblattschnitt (4:3) zum grünen Schildfuß eine rote gequaderte Burg mit zwei je dreizinnigen, mit einem hochrechteckigen, schwarz durchbrochenen Fenster versehenen Außentürmen und einem ebensolchen erniedrigten Mittelteil, zwischen den Türmen zur mittleren Bergspitze ein schwarzes Bergwerkszeichen.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Thörl ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.