Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. August 2025 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ranten (politischer Bezirk Murau)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 122/2024, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Ranten wird mit Wirkung vom 01. September 2025 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Blau zu Silber gespaltenem Schild ein gestürzter Sparren von Silber und Rot, der vorne mit drei blauen Lilien, hinten mit drei silbernen Rosen belegt ist.“
§ 2
Die der Gemeinde Ranten ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.