Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juli 2025, mit der die Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 geändert wird
Auf Grund des § 30 des Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. Nr. 14/1970, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 11/2023, wird verordnet:
Die Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005, LGBl. Nr. 90/2005, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 146/2024, wird wie folgt geändert:
In § 27 Abs. 2 wird die Wortfolge „spätestens am 26. Tag vor dem Wahltag“ durch die Wortfolge „spätestens am 34. Tag vor dem Wahltag bis 13 Uhr“ ersetzt.
Dem § 88 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 62/2025 tritt § 27 Abs. 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 21. August 2025, in Kraft.“