LGBLA_ST_20250828_71•Änderung des Steiermärkischen Landessymbolegesetzes
LGBLA_ST_20250828_71Änderung des Steiermärkischen LandessymbolegesetzesGazette28.08.2025
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Landessymbolegesetz, LGBl. Nr. 104/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 103/2019, wird wie folgt geändert:
„(3) Die Landeshymne der Steiermark ist das Dachsteinlied. Der Text der Landeshymne ist in Anlage 5 dargestellt.“
„(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 71/2025 tritt die Überschrift des § 3 und § 3 Abs. 3 sowie die Anlage 5 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. August 2025, in Kraft.“
bis zum Wendenland am Bett der Sav'
und vom Alptal an, das die Mürz durchbraust,
bis ins Rebenland im Tal der Drav'.
Dieses schöne Land ist der Steirer Land,
ist mein liebes teures Heimatland,
dieses schöne Land ist der Steirer Land,
ist mein liebes, teures Heimatland!
und der Jäger kühn sein Leben wagt;
wo die Sennerin frohe Jodler singt
am Gebirg, das hoch in Wolken ragt.
Dieses schöne Land ist der Steirer Land ist mein liebes teures Heimatland
dieses schöne Land ist der Steirer Land ist mein liebes, teures Heimatland!
starker Hände Fleiß das Eisen zeugt
wo noch Eichen stehn, voll und grün von Saft
die kein Sturmwind je noch hat gebeugt.
Dieses schöne Land ist der Steirer Land ist mein liebes teures Heimatland
dieses schöne Land ist der Steirer Land ist mein liebes, teures Heimatland!
hart am Atlasband der grünen Mur,
wo ein Geist der Kunst des Wissens lebt,
dort im hehren Tempel der Natur.
Dieses schöne Land ist der Steirer Land ist mein liebes teures Heimatland
dieses schöne Land ist der Steirer Land ist mein liebes, teures Heimatland!
Anmerkung:
Aus historischen Gründen enthält das zur Landeshymne erklärte Dachsteinlied Bezüge zu Gebieten und Flüssen, die seit 1919 nicht mehr im Staatsgebiet der Republik Österreich liegen, sondern im heutigen Staatsgebiet der Republik Slowenien. Die Aufnahme der Landeshymne im Landessymbolegesetz lässt die durch Staatsverträge geregelten Staatsgrenzen der Republik Österreich selbstverständlich unberührt. Aus der gesetzlichen Verankerung der Landeshymne können keine territorialen Ansprüche gegenüber der Republik Slowenien abgeleitet werden. Der Text ist Ausdruck des gemeinsamen historischen Erbes, welches die Steiermark mit der slowenischen Region Stajerska verbindet.“
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