Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Fürstenfeld (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) | Omnilex
LGBLA_ST_20250917_75•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Fürstenfeld (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Fürstenfeld (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
LGBLA_ST_20250917_75Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Fürstenfeld (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)Gazette17.09.2025
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 2025 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Fürstenfeld (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 122/2024, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Stadtgemeinde Fürstenfeld wird mit Wirkung vom 01. Oktober 2025 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im gespaltenen Schild vorn in Grün steigend ein silberner, feuerspeiender, schwarz bewehrter und gehörnter Panther, hinten in Rot eine silberne Binde.“
§ 2
Die der Stadtgemeinde Fürstenfeld ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.