Gesetz vom 23. September 2025, mit dem die Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956 geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Die Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956, LGBl. Nr. 30/1957, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2025, wird wie folgt geändert:
In § 37 Abs. 2 wird die Wortfolge „die Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger bis zum Höchstausmaß von 4,5 v. H. ihrer Bezüge“ durch die Wortfolge „die Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger bis zum Höchstausmaß von 5,4 % ihrer Bezüge“ ersetzt.
Dem § 145a wird folgender Abs. 57 angefügt:
„(57) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2025 tritt § 37 Abs. 2 mit 1. September 2025 in Kraft.“