Gesetz vom 21. Oktober 2025, mit dem die Gemeindewahlordnung Graz 2012 geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Die Gemeindewahlordnung Graz 2012, LGBl. Nr. 86/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025, wird wie folgt geändert:
§ 34 Abs. 4 fünfter und sechster Satz lauten:
„Mit dem Briefumschlag sind auch eine von der Stadtwahlbehörde zur Verfügung zu stellende Aufstellung der gemäß § 46 Abs. 6 veröffentlichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sowie eine gedruckte, in leicht lesbarer Form ausgestaltete Information zur Stimmabgabe mittels Wahlkarte auszufolgen. Die gedruckte Information hat eine Schriftgröße (Höhe der Großbuchstaben) von zumindest 4,2 mm aufzuweisen.“
Dem § 108a werden folgende Abs. 6 und 7 angefügt:
„(6) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2025 sind das Inhaltsverzeichnis und § 107a mit 1. September 2025 in Kraft getreten.
(7) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 118/2025 treten § 34 Abs. 4 fünfter und sechster Satz mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 23. Dezember 2025, in Kraft.“