Verordnung der Landesregierung vom 10. Dezember 1990, mit der
auf der B 312 Loferer Straße ein Nachtfahrverbot für
Lastkraftfahrzeuge verfügt wird
StF: LGBl. Nr. 80/1990
Auf Grund des § 43 Abs. 2 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. Nr. 423/1990, wird verordnet:
§ 1
Auf der B 312 Loferer Straße von Straßenkilometer 0,00 in der Gemeinde Kirchberg bis Straßenkilometer 49,63 in der Gemeinde Waidring ist das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr verboten.
§ 2
Vom Verbot nach § 1 ausgenommen sind:
§ 3
Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.
§ 4
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1991, 22.00 Uhr, in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten außer Kraft: