Verordnung der Landesregierung vom 13. Juli 1993, mit der auf der B 312 Loferer Straße ein Fahrverbot für nicht lärmarme Lastkraftfahrzeuge erlassen wird
StF: LGBl. Nr. 57/1993
Auf Grund des § 43 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. Nr. 423/1990, wird verordnet:
§ 1
§ 1
Auf der B 312 Loferer Straße von Straßenkilometer 0,00 in der Gemeinde Kirchbichl bis Straßenkilometer 49,63 in der Gemeinde Waidring ist das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t verboten.
§ 2
§ 2
Vom Verbot nach § 1 sind ausgenommen:
§ 3
§ 3
Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.
§ 4
§ 4
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1995 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung LGBl. Nr. 13/1992 außer Kraft.