Kundmachung der Landesregierung vom 15. August 2017 über die Ausschreibung einer Volksbefragung
StF: LGBl. Nr. 72/2017
Aufgrund des § 50 Abs. 1 des Gesetzes über Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen, LGBl. Nr. 56/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 76/2014, wird der nachstehende Beschluss der Landesregierung vom 15. August 2017 kundgemacht:
In Tirol ist eine Volksbefragung mit folgender Fragestellung durchzuführen:
Als Tag der Volksbefragung wird der
festgelegt.
Die Kurzbezeichnung der Volksbefragung lautet: „Volksbefragung Olympia 2026“
Die Volksbefragung ist im gesamten Landesgebiet durchzuführen.