Verordnung der Landesregierung vom 19. Dezember 2017, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2018 festgesetzt wird
StF: LGBl. Nr. 137/2017
Aufgrund des § 9 Abs. 2 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 99/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/2017, wird verordnet:
Im RIS seit
25.01.2018
§ 1 Im RIS seit
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2018 wird mit 1,022 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 863,04 Euro.
Im RIS seit
25.01.2018
§ 2 Im RIS seit
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.