Verordnung der Landesregierung vom 11. Dezember 2018 über die Zuordnung der Modellfunktionen und Modellstellen für Verwendungen in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen an Krankenanstalten sowie in Altenwohn- und Pflegeheimen der Gemeinden und Gemeindeverbände zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe (Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit und Sozialbetreuung – ERP-V Gesundheit und Sozialbetreuung)
StF: LGBl. Nr. 139/2018
Aufgrund des § 126 Abs. 6 und 7 des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012, LGBl. Nr. 119/2011, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 128/2018, wird verordnet:
Im RIS seit
21.12.2018
§ 1 Im RIS seit
Die in der Modellstellen-Verordnung Gesundheit und Sozialbetreuung, LGBl. Nr. 138/2018, festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.
Im RIS seit
21.12.2018
§ 2 Im RIS seit
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.