20000782•Mautgesetz Hinterriß-Eng
20000782Mautgesetz Hinterriß-EngLaw27.03.2019
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"8500 Straßen"
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}Mautgesetz Hinterriß-Eng
StF: LGBl. Nr. 39/2019 (WV)
Im RIS seit
26.03.2019
(1) Für die Benützung der über die Grundstücke Nr. 1343 KG Eben am Achensee und Nr. 2954, 2955, 2956, 3592 und 3593 KG Vomp führenden öffentlichen Interessentenstraße von der Ortschaft Hinterriß durch das Rißtal in die Eng mit Kraftfahrzeugen wird eine Maut als Landesabgabe erhoben.
(2) Die Abgabepflicht entsteht mit dem Beginn der Benützung der Mautstraße (Hinfahrt). Gleichzeitig tritt auch die Fälligkeit der Maut ein.
Im RIS seit
26.03.2019
(1) Die Maut beträgt bei einmaliger Benützung (Hin- und Rückfahrt) für
(2) Lenker (Halter) von Krafträdern, Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen, die als Feriengäste in der Ortschaft Hinterriß Aufenthalt nehmen, können zum Preis von 5,– Euro eine Zeitmautkarte erwerben. Diese berechtigt während der Dauer ihrer Gültigkeit zur unbeschränkten Benützung der Mautstraße. Die Dauer der Gültigkeit ist an die Dauer des tatsächlichen ununterbrochenen Aufenthaltes in der Ortschaft Hinterriß gebunden. Der Aufenthalt ist vom Erwerber bzw. vom Inhaber der Zeitmautkarte glaubhaft zu machen. Die Zeitmautkarte hat auf ein bestimmtes Fahrzeug zu lauten. Sie ist nicht übertragbar.
(3) Die Landesregierung kann durch Verordnung die Maut nach den Abs. 1 und 2 ermäßigen oder bis zum doppelten Betrag erhöhen, soweit dies erforderlich ist, um die Einnahmen aus der Maut der Entwicklung der Kosten der Verwaltung, der Erhaltung und der baulichen Änderung der Mautstraße anzupassen.
Im RIS seit
26.03.2019
(1) Die Einhebung der Maut erfolgt durch Organe, die von der Landesregierung hierzu ermächtigt sind, an der Mautstelle beim Gasthof „Alpenhof“ in Hinterriß.
(2) Zur Entrichtung der Maut ist der Lenker des Kraftfahrzeuges verpflichtet.
Im RIS seit
26.03.2019
Eine Maut ist nicht zu entrichten für:
Im RIS seit
26.03.2019
Die Landesregierung hat
Im RIS seit
26.03.2019
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Im RIS seit
26.03.2019