Verordnung der Landesregierung vom 10. Dezember 2019, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2020 festgesetzt wird
StF: LGBl. Nr. 159/2019
Aufgrund des § 9 Abs. 2 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 99/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 15/2019, wird verordnet:
Im RIS seit
08.01.2020
§ 1 Im RIS seit
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2020 wird mit 1,036 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin Euro 917,35.
Im RIS seit
08.01.2020
§ 2 Im RIS seit
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.