20000948•Alpschutzgebietsverordnung 2023
20000948Alpschutzgebietsverordnung 2023Ordinance22.06.2023
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"6630 Alm, Weide"
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}Verordnung der Landesregierung vom 5. Juni 2023 über die zur Sicherstellung der im öffentlichen Interesse gelegenen nachhaltigen Bewirtschaftung von Almen erfolgende Ausweisung von Almgebieten, in welchen Herdenschutzmaßnahmen nach den Kriterien der Zumutbarkeit, der Verhältnismäßigkeit und der faktischen Möglichkeit nicht möglich sind (c)
StF: VBl. Tirol Nr. 56/2023
Aufgrund des § 4a des Tiroler Almschutzgesetzes, LGBl. Nr. 49/1987, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 110/2021, wird verordnet:
Im RIS seit
21.06.2023
Auf den in der Anlage zu dieser Verordnung angeführten Almgebieten sind keine Herdenschutzmaßnahmen möglich.
Im RIS seit
21.06.2023
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung vom 28. März 2023 über die zur Sicherstellung der im öffentlichen Interesse gelegenen nachhaltigen Bewirtschaftung von Almen erfolgende Ausweisung von Almgebieten, in welchen Herdenschutzmaßnahmen nach den Kriterien der Zumutbarkeit, der Verhältnismäßigkeit und der faktischen Möglichkeit nicht möglich sind, VBl. Nr. 28/2023, außer Kraft.
Im RIS seit
21.06.2023
Im RIS seit
21.06.2023