Verordnung der Landesregierung vom 14. März 1995, mit der das Abfallwirtschaftskonzept geändert wird
Auf Grund des § 5 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1990, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Landesregierung, mit der ein Abfallwirtschaftskonzept erlassen wird, LGBl. Nr. 1/1993, in der Fassung der Verordnungen LGBl. Nr. 45/1993, 114/1993 und 74/1994 wird wie folgt geändert:
Im Abs. 3 des § 10 hat die lit. c zu lauten:
Spiss und Strengen bis zur rechtskräftigen Erteilung der erforderlichen Bewilligung für die am Standort nach § 8 lit. b Z. 2 zu errichtende Deponie, jedoch längstens bis 31. Dezember 1995, zu der am Standort nach § 8 lit c betriebenen Deponie,"
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.