Verordnung der Landesregierung vom 5. Dezember 1995 über die Errichtung des Tourismusverbandes Innsbruck-Igls und Umgebung
Auf Grund der §§ 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 111/1994, wird nach Anhören der Stadtgemeinde Innsbruck und der Gemeinde Patsch sowie der Tourismusverbände Innsbruck-Igls und Umgebung und Patsch verordnet:
§ 1
Für das Gebiet der Stadtgemeinde Innsbruck und der Gemeinde Patsch wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Innsbruck-Igls und Umgebung" und hat seinen Sitz in Innsbruck.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.