Kundmachung der Landesregierung vom 16. April 1996 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Brixen im Thale und Westendorf
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 2 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 98/1991, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Brixen im Thale vom 27. September 1995 und vom 15. Februar 1996 sowie des Gemeinderates der Gemeinde Westendorf vom 14. November 1995 und vom 25. Jänner 1996, mit denen nachstehende Änderung der Gemeindegrenze vereinbart wurde:
Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Brixen im Thale und der Gemeinde Westendorf wird durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 12525, 4088, 4090 und 12357 entsprechend der Vermessungsurkunde des Dipl. Ing. Alois Zehentner, staatlich befugter und beeideter Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen in Kitzbühel, vom 22. September 1995, GZl. 4251/95B, gebildet.
§ 2
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden Brixen im Thale und Westendorf aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
§ 3
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1997 in Wirksamkeit.