Gesetz vom 9. Oktober 1996, mit dem das Tiroler Getränke- und Speiseeissteuergesetz 1993 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Tiroler Getränke- und Speiseeissteuergesetz 1993, LGBl. Nr. 88, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/1994 wird wie folgt geändert:
"(1) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung der Getränkesteuer und der Speiseeissteuer auf Grund der Ermächtigung nach § 15 Abs. 3 Z. 2 des Finanzausgleichsgesetzes 1997, BGBl. Nr. 201/1996."