Verordnung der Landesregierung vom 30. September 1997 über die Errichtung des Tourismusverbandes Häselgehr/Gramais
Auf Grund der §§ 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 9/1996, wird nach Anhören der Gemeinden Häselgehr und Gramais und der Tourismusverbände Häselgehr und Gramais verordnet:
§ 1
Für das Gebiet der Gemeinden Häselgehr und Gramais wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen Häselgehr/Gramais und hat seinen Sitz in Häselgehr.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.