Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 1997 über die Errichtung des Tourismusverbandes Sonnenplateau
Mieming-Wildermieming
Auf Grund der §§ 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 9/ 1996, wird nach Anhören der Gemeinden Mieming und Wildermieming und der Tourismusverbände Mieming und Wildermieming verordnet:
§ 1
Für das Gebiet der Gemeinden Mieming und Wildermieming wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen Sonnenplateau Mieming-Wildermieming und hat seinen Sitz in Mieming.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.