Gesetz vom 12. November 1997, mit dem das Gesetz über die Zuweisung von Bediensteten der Landeshauptstadt Innsbruck und die Übertragung von Aufgaben an die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz über die Zuweisung von Bediensteten der Landeshauptstadt Innsbruck und die Übertragung von Aufgaben an die Innsbrucker Kommunalbetriebe-AG, LGBl.Nr. 12/1994, wird wie folgt geändert:
Der Abs. 1 des § 1 hat zu lauten:
"(1) Bedienstete der Landeshauptstadt Innsbruck, die bei den Stadtwerken Innsbruck, der Stadtentwässerung (Kanalsystem), der Abwasserreinigung (Klärwerk) und der Abfallentsorgung (Müllabfuhr) der Landeshauptstadt Innsbruck beschäftigt sind, können unter Wahrung ihrer Rechte und Pflichten als Bedienstete der Landeshauptstadt Innsbruck der Innsbrucker Kommunalbetriebe-AG zur Dienstleistung zugewiesen werden, soweit dies aus kommunal- und betriebswirtschaftlichen Gründen notwendig ist."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.