LGBL_TI_19980225_32•Gesetz, mit dem das Tiroler Sozialhilfegesetz geändert wird
LGBL_TI_19980225_32Gesetz, mit dem das Tiroler Sozialhilfegesetz geändert wirdGazette25.02.1998
Gesetz vom 11. Dezember 1997, mit dem das Tiroler Sozialhilfegesetz geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Tiroler Sozialhilfegesetz, LGBl. Nr. 105/1973, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 11/1996, wird wie folgt geändert:
"(3) Das Land hat unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 4 die Kosten der Sozialhilfe, die nicht durch Leistungen auf Grund der §§ 8, 9, 11 und 24, der Vorschriften im Sinne des § 22 oder durch sonstige für Zwecke der Sozialhilfe oder der öffentlichen Fürsorge bestimmte Zuflüsse gedeckt sind, zu tragen.
(4) Die Gemeinden haben die Kosten der Errichtung, der Erweiterung, der Generalsanierung und des Umbaues ihrer Pflege- , Wohn- oder Altenheime, Anstalten oder gleichartigen Einrichtungen, die Kosten der Förderung solcher Einrichtungen sowie die Kosten ihrer Förderungstätigkeit nach § 18 Abs. 2 selbst zu tragen. Die Gemeinden haben weiters dem Land jährlich 35 v.H. der gemäß Abs. 3 zu tragenden Kosten zu ersetzen, wobei dieser Betrag von der Landesregierung auf die Gemeinden aufzuteilen ist. Hiezu sind zunächst die auf die einzelnen politischen Bezirke entfallenden Kosten zu ermitteln. Der Beitrag der einzelnen Gemeinden eines politischen Bezirkes ist sodann von der Landesregierung nach der Finanzkraft festzusetzen. Diese wird für jede Gemeinde ermittelt durch die Bildung der Summe aus
Lohnsummensteuer,
Artikel II
(1) Art. I Z. 1 tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) § 13 Abs. 3 und 4 in der Fassung des Art. I Z. 2 tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft und mit dem Ablauf des 31. Dezember 2000 außer Kraft. Nach diesem Zeitpunkt tritt § 13 Abs. 3 und 4 in der vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung wieder in Kraft.
{
"legislation": {
"eli": null,
"typ": "Landesgesetz",
"indizes": [],
"citations": [],
"source_id": "LGBL_TI_19980225_32",
"applikation": "Lgbl",
"date_source": "ris",
"book_abbreviation": null,
"kundmachungsorgan": null,
"stammnorm_bgblnummer": null
},
"content": {
"source_id": "LGBL_TI_19980225_32",
"bundesland": "T",
"applikation": "Lgbl"
}
}