Kundmachung der Landesregierung vom 5. Mai 1998 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Rinn und der Gemeinde Tulfes
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 2 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/1998, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Rinn vom 4. März 1998 und des Gemeinderates der Gemeinde Tulfes vom 25. Feber 1998, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Rinn und der Gemeinde Tulfes vereinbart wurde:
Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Rinn und Tulfes wird durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 802, 803 und 804 sowie 5869, 5871, 5874 und 7802 entsprechend der Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Gerhard Neuner, staatlich befugter und beeideter Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, 6060 Ampass, Häusern 13, vom 15. Jänner 1998, GZl. 899, gebildet.
§ 2
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Rinn und der Gemeinde Tulfes aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
§ 3
Die Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1999 in Wirksamkeit.