LGBL_TI_19980730_70•Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung; Änderung
LGBL_TI_19980730_70Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung; ÄnderungGazette30.07.1998
Verordnung der Landesregierung vom 17. Juli 1998, mit der das Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung geändert wird
Auf Grund der §§ 7 Abs. 1 lit. a, 11 und 12 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 und 3 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 10, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 21/1998, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 76/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 58/1998, wird wie folgt geändert:
(1) Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, daß die in den Anlagen 1 bis 5 zu dieser Verordnung dargestellten Teile der Grundstücke Nr. 31/5, 31/6, 1111, 1331, 1334/1, 1335, 1336, 1340, 1727/1, 1730/1, 1730/2, 1756/1, 1756/2, 1756/4, 1761/1, 1762/2 und .98 KG Unterangerberg von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen werden.
(2) Weiters wird die Anlage zu § 1 Abs. 2 in der Weise geändert, daß der in der Anlage 6 zu dieser Verordnung dargestellte Teil des Grundstückes Nr. 343/1 KG Liesfeld von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen und das Grundstück Nr. 353/11 KG Liesfeld sowie eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 353/1 KG Liesfeld in die Festlegung als überörtliche Grünzone einbezogen wird.
(3) Die Anlagen 1 bis 6 werden durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Ic des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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