Gesetz vom 8. Oktober 1998, mit dem das Ankündigungssteuergesetz 1975 aufgehoben wird
Der Landtag hat beschlossen:
§ 1
Das Ankündigungssteuergesetz 1975, LGBl. Nr. 28, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 74/1975 wird aufgehoben.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
(2) Verordnungen der Gemeinden über die Ausschreibung der Ankündigungssteuer können von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an ohne Bindung an das Ankündigungssteuergesetz 1975 erlassen werden. Sie dürfen frühestens mit dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.