Verordnung der Landesregierung vom 1. Dezember 1998 über die Errichtung des Tourismusverbandes Hochpustertal
Auf Grund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Gemeinden Abfaltersbach, Anras, Außervillgraten, Heinfels, Sillian und Strassen und der Tourismusverbände Abfaltersbach, Anras, Außervillgraten, Heinfels, Sillian und Strassen verordnet:
§ 1
Für das Gebiet der Gemeinden Abfaltersbach, Anras, Außervillgraten, Heinfels, Sillian und Strassen wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Hochpustertal" und hat seinen Sitz in Sillian.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
(2) Zugleich treten