Verordnung der Landesregierung vom 15. Dezember 1998 über die Errichtung des Tourismusverbandes Iseltal
Auf Grund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Gemeinden Ainet, Oberlienz, Schlaiten und St. Johann im Walde und der Tourismusverbände Ainet-Schlaiten, Oberlienz und St. Johann im Walde verordnet:
§ 1
Für das Gebiet der Gemeinden Ainet, Oberlienz, Schlaiten und St. Johann im Walde wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Iseltal" und hat seinen Sitz in Oberlienz.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.