Verordnung der Landesregierung vom 15. Dezember 1998 über die Errichtung der Tourismusverbände Lechtal und Zams
Auf Grund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Gemeinden Bach, Elbigenalp, Elmen, Forchach, Gramais, Häselgehr, Hinterhornbach, Pfafflar, Stanzach, Vorderhornbach und Zams und der Tourismusverbände Bach, Boden-Bschlabs, Elmen, Elbigen alp, Forchach, Häselgehr/Gramais, Hinterhornbach, Stanzach, Vorderhornbach und Zams verordnet:
§ 1
(1) Für das Gebiet der Gemeinden Bach, Elbigenalp, Elmen, Forchach, Gramais, Häselgehr, Hinterhornbach, Pfafflar, Stanzach, Vorderhornbach und den Gebietsteil "Madautal" der Gemeinde Zams wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Lechtal" und hat seinen Sitz in Elbigenalp.
(2) Für das Gebiet der Gemeinde Zams mit Ausnahme des Gebietsteiles Madautal wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Zams" und hat seinen Sitz in Zams.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
(2) Zugleich treten