Verordnung der Landesregierung vom 15. Dezember 1998 über die Errichtung des Tourismusverbandes Tiroldorf See-Pians
Auf Grund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Gemeinden Kappl, Pians und See und der Tourismusverbände Tiroldorf See und Pians verordnet:
§ 1
Für das Gebiet der Gemeinde Pians und für das Gebiet der Gemeinde See und den Ortsteil See der Gemeinde Kappl, jedoch mit Ausnahme der Ortschaft Seßlebene-Moos, wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Tiroldorf See-Pians"und hat seinen Sitz in See.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.