Gesetz vom 4. November 1998, mit dem das Sportunterrichtsgesetz aufgehoben wird
Der Landtag hat beschlossen:
§ 1
Das Sportunterrichtsgesetz, LGBl. Nr. 47/1968, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 42/1993, und die Verordnung der Landesregierung über die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für behördlich anerkannte Sportlehrer, Bote für Tirol Nr. 642/1972, werden aufgehoben.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.