Verordnung der Landesregierung vom 29. Juni 1999, mit der der Tiroler Krankenanstaltenplan geändert wird
Auf Grund des § 62a des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/1998, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der der Tiroler Krankenanstaltenplan erlassen wird, LGBl. Nr. 62/1998, wird wie folgt geändert:
Die bisherige Anlage 1 wird durch die Anlagen 1a und 1b und die bisherige Anlage 2 wird durch die Anlage 2 zu dieser Verordnung ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Anlage 1a
Tiroler Krankenanstaltenplan 1999
Bettenhöchstzahlen
Anlage nicht darstellbar.
Anlage 1b
Tiroler Krankenanstaltenplan 1999
Bettenhöchstzahlen im Intensivbereich
Anlage nicht darstellbar.
Anlage 2
Tiroler Großgeräteplan 1999
Anlage nicht darstellbar.