Verordnung der Landesregierung vom 15. August 1999 über die Errichtung des Tourismusverbandes Achensee
Aufgrund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Gemeinden Achenkirch, Eben am Achensee und Steinberg am Rofan und der Tourismusverbände Maurach-Eben am Achensee, Pertisau, Achenkirch am Achensee und Steinberg verordnet:
§ 1
Für das Gebiet der Gemeinden Achenkirch, Eben am Achensee und Steinberg am Rofan wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Achensee" und hat seinen Sitz in Achenkirch.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.