Verordnung der Landesregierung vom 30. November 1999 über die Errichtung des Tourismusverbandes Kössen-Schwendt
Aufgrund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Gemeinden Kössen und Schwendt und der Tourismusverbände Kössen und Schwendt verordnet:
§ 1
Für das Gebiet der Gemeinde Kössen mit Ausnahme des Ortsteiles Kranzach und das Gebiet der Gemeinde Schwendt wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Kössen-Schwendt" und hat seinen Sitz in Kössen.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.