Verordnung der Landesregierung vom 30. November 1999 über die Errichtung des Tourismusverbandes Hopfgarten/Kelchsau
Aufgrund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental und der
Tourismusverbände Hopfgarten im Brixental und Kelchsau verordnet:
§ 1
Für das Gebiet der Gemeinde Hopfgarten im Brixental mit Ausnahme des Gebietsteiles des inneren Grafenweges wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Hopfgarten/Kelchsau" und hat seinen Sitz in Hopfgarten im Brixental.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.