Verordnung der Landesregierung vom 30. November 1999 über die Errichtung des Tourismusverbandes Berwang
Aufgrund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Gemeinden Berwang und Namlos und der Tourismusverbände Berwang und Namlos-Kelmen verordnet:
§ 1
Für das Gebiet der Gemeinden Berwang und Namlos wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Berwang" und hat seinen Sitz in Berwang.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
(2) Zugleich tritt die Verordnung der Landesregierung LGBl. Nr. 39/1949, soweit sie den Tourismusverband Berwang betrifft, außer Kraft.