Verordnung der Landesregierung vom 30. November 1999, mit der die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Hall in Tirol-Thaur geändert wird
Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Stadtgemeinde Hall in Tirol, der Gemeinden Ampass, Thaur und Gnadenwald und der Tourismusverbände Hall in Tirol-Thaur, Ampass und Gnadenwald verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Hall in Tirol-Thaur, LGBl. Nr. 106/1991, wird wie folgt geändert:
§ 1 hat zu lauten:
"§ 1
Für das Gebiet der Stadtgemeinde Hall in Tirol, das im § 1 Abs. 2 der Verordnung LGBl. Nr. 62/1975 umschriebene Gebiet der Gemeinde Ampass und die Gebiete der Gemeinden Thaur und Gnadenwald wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen 'Hall-Thaur-Gnadenwald' und hat seinen Sitz in Hall in Tirol."
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
(2) Zugleich tritt die Verordnung der Landesregierung LGBl. Nr. 2/1973 außer Kraft.