Verordnung der Landesregierung vom 30. November 1999, mit der die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Thierseetal geändert wird
Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Gemeinde Thiersee und der Tourismusverbände Thierseetal und Hinterthiersee verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Thierseetal, LGBl. Nr. 114/1998, wird wie folgt geändert:
§ 1 hat zu lauten:
"§ 1
Für das Gebiet der Gemeinde Thiersee wird ein
Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen 'Thierseetal' und hat seinen Sitz in Vorderthiersee."
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
(2) Zugleich treten die Verordnungen der Landesregierung LGBl. Nr. 59/1950 und LGBl. Nr. 5/1962, soweit sie den Tourismusverband Hinterthiersee betreffen, außer Kraft.