Gesetz vom 3. November 1999, mit dem das Tiroler Vergabegesetz 1998 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Tiroler Vergabegesetz 1998, LGBl. Nr. 17, wird wie folgt geändert:
"§ 5
(1) Auf die Vergabe von Aufträgen sind folgende Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 1997 sinngemäß anzuwenden:
(2) Die Befugnisse, die in den nach Abs. 1 anzuwendenden Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 1997 der Bundesregierung eingeräumt sind, kommen der Landesregierung zu."
Artikel II
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängige Verfahren, bei denen die öffentliche Bekanntmachung bereits erfolgt ist, sind nach dem bisher geltenden Gesetz zu Ende zu führen.