Verordnung der Landesregierung vom 19. Dezember 2000, mit der die Verordnung über die Ambulanzgebühren in den öffentlichen Krankenanstalten geändert wird
Aufgrund der §§ 41 und 42 des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/1998, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Ambulanzgebühren in den öffentlichen Krankenanstalten, LGBl. Nr. 42/2000, wird wie folgt geändert:
Der Abs. 3 des § 2 hat zu lauten:
"(3) Der Geldwert eines Punktes wird mit 1,08 Schilling festgesetzt."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.