Gesetz vom 13. Dezember 2000, mit dem das Tiroler Verwaltungsabgabengesetz geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Tiroler Verwaltungsabgabengesetz, LGBl. Nr. 24/1968, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 58/1999, wird wie folgt geändert:
"(1) Die Landesregierung hat das Ausmaß der Verwaltungsabgaben (Tarife) nach festen Sätzen, die nach objektiven Merkmalen abgestuft sein müssen, durch Verordnung festzusetzen. Die Verwaltungsabgabe darf im Einzelfall den Betrag von 15.000,- Schilling, ab dem 1. Jänner 2002 den Betrag von 1.100,- Euro, nicht übersteigen."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.