Verordnung der Landesregierung vom 26. Juni 2001, mit der die Verordnung über die Bildung der Sanitätssprengel geändert wird
Aufgrund des § 2 Abs. 2 und 3 und des § 3 des Gesetzes über die Regelung des Gemeindesanitätsdienstes und des Leichen- und Bestattungswesens (Gemeindesanitätsdienstgesetz), LGBl. Nr. 33/1952, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 26/1997, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Bildung der Sanitätssprengel, LGBl. Nr. 49/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 91/1994, wird wie folgt geändert:
In der Anlage wird in der lfd. Nr. 74 bei der Rubrik "Sitz des Sprengelarztes" das Wort "Schlitters" durch das Wort "Fügen" ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.