Verordnung der Landesregierung vom 18. Dezember 2001 über die Errichtung des Tourismusverbandes Tirol West
Aufgrund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Stadtgemeinde Landeck und der Gemeinden Fließ, Stanz, Tobadill und Zams und der Tourismusverbände Fließ, Landeck und Umgebung und Zams verordnet:
§ 1
Für das Gebiet der Stadtgemeinde Landeck und der Gemeinden Stanz, Tobadill, Zams mit Ausnahme des Gebietsteiles Madautal und Fließ mit Ausnahme des Ortsteiles Piller wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Tirol West" und hat seinen Sitz in Landeck.
§ 2
(1)Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.