Verordnung der Landesregierung vom 18. Dezember 2001, mit der die Verordnung über die Errichtung der Tourismusverbände Lechtal und Zams geändert wird
Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Gemeinde Zams und des Tourismusverbandes Zams verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Errichtung der Tourismusverbände Lechtal und Zams, LGBl. Nr. 125/1998, wird wie folgt geändert:
Im § 1 werden die Absatzbezeichnung "(1)" und der Abs. 2 aufgehoben.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.